Allgemeine Geschäftsbedingungen (Seminare)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Seminare)

Anmeldung:
Zu allen Veranstaltungen der PUNKT XII in Burghaslach und Bernau b. Berlin kannst du schriftlich per Post, Telefax und Internet oder persönlich bei der Hauptgeschäftsstelle in Burghaslach anmelden. Die Anmeldung ist nach Erscheinen des Programmheftes möglich und soll bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgt sein. Du erhältst nur eine Nachricht, wenn der gewählte Kurs belegt ist, ausfällt oder sich zeitliche und räumliche Änderungen ergeben haben. Eine generelle Bestätigung deiner Anmeldung erfolgt durch uns nicht. Zu Veranstaltungen der Außenstellen musst du dich bei der Außenstellenleitung anmelden. Bei Kursen ohne Kursnummer benötigen wir keine Anmeldung.

Abmeldung:
Du kannst, wenn nicht anders angegeben, dich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Kosten bei der Hauptgeschäftsstelle abmelden. Meldest du dich erst sich später ab (Ausnahme: Krankheit mit ärztlichem Attest), behalten wir eine Ausfallgebühr von 50 % ein.

Barzahlung:
Die Entgelte für Vorträge sowie Material- und Lebensmittelkosten sind am Veranstaltungstag bar und passend zu bezahlen.

Ermäßigung:
Eine Ermäßigung der Teilnehmergebühr in Höhe von 10 % erhalten Schüler bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, Vollzeitstudenten, Arbeitslose, Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Freiwillig Wehrdienstleistende, Personen, die ein “Freiwilliges Soziales Jahr” (FSJ), “Freiwilliges Ökologisches Jahr” (FÖJ) oder den “Bundesfreiwilligendienst” (BFD) absolvieren, Schwerbehinderte, Krankengeldbezüger und unsere Dozenten. Im Kinder- und Jugendprogramm ist diese Ermäßigung bereits berücksichtigt. Bei Veranstaltungen, die auf einer besonderen Kalkulation beruhen, wird keine Ermäßigung gewährt. Der formlose Antrag auf Ermäßigung ist bei der Anmeldung unter Vorlage von Nachweisen zu stellen.

Haftung:
Du nimmst an den Veranstaltungen vom PUNKT XII auf eigenes Risiko teil. Für Personen- und Sachschäden haftet PUNKT XII nur im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung ist auf die Fälle beschränkt, in denen PUNKT XII Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Hausordnung:
Rauchen ist nicht gestattet. Turnhallen dürfen nur mit Turnschuhen betreten werden.

Kursausfall:
Ein Kurs fällt nur dann aus, wenn du von uns vor Kursbeginn benachrichtigt werden.
Wenn du dich anmeldest und keine Nachricht erhältst, findet der Kurs statt.

Mindestteilnehmerzahl:
Bei unseren Veranstaltungen geben wir eine Mindestteilnehmerzahl an. Wünschen sich weniger Teilnehmer die Durchführung einer Bildungsmaßnahme, so wird die Kursgebühr der fehlenden Teilnehmer auf die Gebühr umgelegt. PUNKT XII behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Programmänderungen:
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Du wirst rechtzeitig über die Presse, über Newsletter oder über persönliche Anschreiben in Kenntnis gesetzt.

Rückerstattung:
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei längerer Krankheit) erstatten wir Ihnen die Gebühren zurück. Der Antrag auf Rückerstattung ist schriftlich unter Beifügung von Nachweisen an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Wenn der Teilnehmer trotz Anmeldung unentschuldigt der Veranstaltung fern bleibt, erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Gebühren unter 10,00 Euro werden nicht zurückerstattet.

Steuervergünstigungen:
Teilnehmer, die Kurse besuchen, um sich im ausgeübten Beruf fortzubilden, können ihre Aufwendungen (z. B. Kosten für Fachbücher und Lehrmaterial, Kursgebühren, Fahrtaufwendungen u. ä.) möglicherweise als Werbungskosten geltend machen. Als Beleg für das Finanzamt reicht in der Regel der Kontoauszug der Abbuchung aus.

Teilnahmebescheinigungen:
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Kursende von der jeweiligen Geschäftsstelle ausgestellt. Bitte fordern Sie eine Teilnahmebescheinigung bereits mit der Anmeldekarte an.

Vertrag:
Der Teilnehmervertrag kommt mit der Anmeldung und deren Annahme durch PUNKT XII zustande. PUNKT XII kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die verpflichteten Dozenten aus Gründen (z. B. Krankheit), die von den PUNKT XII nicht zu vertreten sind, ausfallen.